Erde

Freitag, 15. Mai 2020

Exkulpieren

                                                                          Exkulpieren


Exkulpieren heisst, frei sprechen von schuld

babys sind unschuldig

aber babys fühlen sich schuldig durch erleiden von traumata

es gibt zur zeit seit 1974 das buch: „Geburt ohne Gewalt“ von Frederick Leboyer

eine perfekte, sanfte und natürliche geburt

der hauptgrund, warum es zum ersten und zweiten Weltkrieg kam, war, weil man früher ein buch schrieb, wo man meinte und sagte, man solle säuglinge misshandeln und abhärten, dadurch sind dann im ersten und zweiten weltkrieg etwa 50 – 70 Millionen Tote entstanden

das Buch: „Geburt ohne Gewalt“ ist das absolute gegenteil, es ist 100 % pure Liebe bei der Geburt

die kinder sind unschuldig

aber kinder fühlen sich schuldig durch erleiden von gewalt und durch verwahrlosung

die babys und kinder fühlen sich schuldig, weil nicht liebevoll ihre natürlichen bedürfnisse erfüllt wurden

der Patient, der therapiewillig und krankheitseinsichtig ist und selbsttherapie machen will im therapieraum, aber kein therapieraum da ist, dieser Patient ist unschuldig

aber der Patient fühlt sich schuldig, weil kein therapieraum da ist und weil er mit psychopharmaka misshandelt wird

man muss seine irrationalen hartnäckigen schuldgefühle ausräumen und sich sagen: ich darf Kinderrechte haben, ich darf Patientenrechte haben, ich habe anrecht und anspruch, dass meine eltern mir meine bedürfnisse alle erfüllen und mich nicht misshandeln dürfen

denn meine eltern setzten mich auf die welt, darum sind meine eltern mir was schuldig

ich habe mich als kind nicht selbst auf die welt gesetzt, darum darf ich kinderrechte haben

das haben mir meine eltern mit der zeugung meiner person mir irgendwie versprochen und sie versprachen mir, dass alles in ordnung ist und sein wird

der Patient bezahlt durch krankenkassenbeiträge den Lohn des Arztes und des Therapeuten über die Krankenkasse, darum darf der Patient ein Recht auf Patientenrechte haben und auf Gesundheit hoffen, dass er einen therapieraum bekommt und nicht mit psychopharmaka misshandelt wird

das ist exkulpieren, sich frei sprechen von schuld

wenn man sexuelle übergriffe machte, muss man die ursache sehen und verstehen, was zum sexuellen übergriff führte, meist ist es durch erleiden von gewalt, wo man sich nicht werden konnte, darum sollte das opfer eine entschuldigung bekommen, dafür dass es zum opfer von sexuellen missbrauch und übergriff wurde, der täter oder täterin muss wissen, dass seine neigung daher kommt, weil er selbst gewalt erlitt, wo er sich nicht wehren konnte

man versucht leider den patienten mit psychopharmaka zum brandstifter zu machen, der patient ist absolut unschuldig

du bist absolut unschuldig, wenn du seit 1992 auf der suche nach therapieraum bist und therapiewillig und krankheitseinsichtig bist, egal, was andere personen aus dir machen wollen, egal, was andere personen in dir sehen wollen, du bist absolut unschuldig, selbst dann, wenn du ein haus angezündet hast, das kommt nur durch den kriminellen psychiater, der dich misshandelte mit psychopharmaka, sodass du ein haus anzündetest

in der therapie geht es darum, dass du dich exkulpierst

du darfst in der therapie für deine kindheit der sieger und gewinner sein und deine berechtigte wut haben, für das leid, dass du erlitten hast und die fehler, die du als erwachsener machtest dich dafür zu entschuldigen und Verantwortung für dein verhalten übernimmst

das ist therapie und das ist heilung und das möglichst im therapieraum

Zur Stärkung braucht du diese Kinderrechte, die deine Legitimation für dein denken, für dein fühlen und für dein Verhalten ist, damit du dich von Schuld frei sprechen kannst, damit du dich exkulpieren kannst

Kinderrechte

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG UNO – Vollversammlung 1959

verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). „Erklärung der Rechte des Kindes“.

Präambel:

Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte des Menschen und an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern; da die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, dass jeder Mensch Anspruch auf die darin verkündeten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeine Unterscheidung wie etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen; da das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutz und besonderer Fürsorge, einschließlich eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt bedarf; da die Notwendigkeit solcher besonderen Schutzmaßnahmen in der Genfer Erklärung der Rechte des Kindes von 1924 ausgesprochen und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in den Satzungen der mit dem Wohl des Kindes befassten Sonderorganisationen und anderen internationalen Organisationen anerkannt worden ist; da die Menschheit dem Kind das Beste schuldet, das sie zu geben hat, verkündet die Generalversammlung die vorliegende Erklärung der Rechte des Kindes mit dem Ziel, dass es eine glückliche Kindheit haben und zu seinem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Gesellschaft die hierin aufgeführten Rechte und Freiheiten genießen möge, und fordert Eltern, Männer und Frauen als Einzelpersonen sowie Wohlfahrtsverbände, Kommunalbehörden und nationale Regierungen auf, diese Rechte anzu-erkennen und sich durch im Einklang mit den nachstehenden Grundsätzen schrittweise zu treffende gesetzgeberische und andere Maßnahmen für die Einhaltung dieser Rechte einzusetzen: 1386 (XIV)2


Artikel 1:

Das Kind genießt alle in dieser Erklärung aufgeführten Rechte. Alle Kinder ohne jede Ausnahme haben ohne Unterschied oder Diskriminierung auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sozialen Herkunft, des Eigentums, der Geburt oder der sonstigen Umstände, die in der eigenen Person oder in der Familie begründet sind, Anspruch auf diese Rechte.


Artikel 2:

Das Kind genießt beson-deren Schutz und erhält kraft Gesetzes oder durch andere Mittel Chancen und Erleichterungen, so dass es sich körperlich, geistig, moralisch, seelisch und gesellschaftlich gesund und normal in Freiheit und Würde entwickeln kann. Bei der Einführung von Gesetzen zu diesem Zweck sind die Interessen des Kindes ausschlaggebend.


Artikel 3:

Das Kind hat von Geburt an Anspruch auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit.


Artikel 4:

Das Kind genießt die Leistungen der sozialen Sicherheit. Es hat einen Anspruch darauf, gesund aufzuwachsen und sich zu entwickeln; zu diesem Zweck erhalten sowohl das Kind als auch seine Mutter besondere Fürsorge und besonderen Schutz einschließlich einer angemessenen Betreuung vor und nach der Geburt. Das Kind hat ein Recht auf angemessene Ernährung, Unterbringung, Erholung und ärztliche Betreuung.


Artikel 5:

Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert.


Artikel 6:

Das Kind braucht zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit Liebe und Verständnis. Es wächst, soweit irgendwie möglich, in der Obhut und unter der Verantwortung seiner Eltern, auf jeden Fall aber in einem Klima der Zuneigung und der moralischen und materiellen Sicherheit auf; ein Kleinkind darf – außer in außergewöhnlichen Umständen – nicht von seiner Mutter getrennt werden. Die Gesellschaft und die öffentlichen Stellen haben die Pflicht, Kindern, die keine Familie haben, und Kindern ohne ausreichenden Lebensunterhalt besondere Fürsorge zuzuwenden. Staatliche Geldleistungen und andere Unterhaltshilfen für Kinder aus kinderreichen Familien sind wünschenswert.


Artikel 7:

Das Kind hat Anspruch auf unentgeltliche Pflichtunterrichtung, zumindest in der Elementarstufe. Ihm wird eine Erziehung zuteil, die seine allgemeine Bildung fördert und es auf der Grundlage der Chancengleichheit in die Lage versetzt, seine Fähigkeiten, sein persönliches Urteilsvermögen, seinen Sinn für moralische und soziale Verantwortung zu entwickeln und ein nützliches Glied der Gesellschaft zu werden. Die Interessen des Kindes sind die Richtschnur für alle, die für seine Erziehung und Anleitung verantwortlich sind; diese Verantwortung liegt in erster Linie bei den Eltern. Das Kind hat volle Gelegenheit zu Spiel und Erholung, die den gleichen Zielen wie die Erziehung dienen sollen; die Gesellschaft und die öffentlichen Stellen bemühen sich, die Durchsetzung dieses Rechts zu fördern.


Artikel 8:

Das Kind gehört in jeder Lage zu denen, die zuerst Schutz und Hilfe erhalten.


Artikel 9:

Das Kind wird vor allen Formen der Vernachlässigung, Grausamkeit und Ausbeutung geschützt. Es darf nicht Handelsgegenstand in irgendeiner Form sein. Das Kind wird vor Erreichung eines angemessenen Mindestalters nicht zur Arbeit zugelassen; in keinem Fall wird es veranlasst oder wird ihm erlaubt, einen Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die seine Gesund-heit oder Erziehung beeinträchtigen oder seine körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung hemmen würden.


Artikel 10:


Das Kind wird vor Praktiken geschützt, die eine rassische, religiöse oder andere Form der Diskriminierung fördern können. Es wird erzogen im Geist der Verständigung, der Toleranz, der Freundschaft zwischen den Völkern, des Friedens und der weltweiten Brüderlichkeit sowie im vollen Bewusstsein, dass es seine Kraft und seine Fähigkeiten in den Dienst an seinen Mitmenschen stellen soll.



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der spanische satz im song - Echame La Culpa - heisst vielleicht auf deutsch: Gib mir die Schuld



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