Exkulpieren heisst, frei sprechen von
schuld
babys sind unschuldig
aber babys fühlen sich schuldig durch
erleiden von traumata
es gibt zur zeit seit 1974 das buch:
„Geburt ohne Gewalt“ von Frederick Leboyer
eine perfekte, sanfte und natürliche
geburt
der hauptgrund, warum es zum ersten und
zweiten Weltkrieg kam, war, weil man früher ein buch schrieb, wo man
meinte und sagte, man solle säuglinge misshandeln und abhärten,
dadurch sind dann im ersten und zweiten weltkrieg etwa 50 – 70
Millionen Tote entstanden
das Buch: „Geburt ohne Gewalt“ ist
das absolute gegenteil, es ist 100 % pure Liebe bei der Geburt
die kinder sind unschuldig
aber kinder fühlen sich schuldig durch
erleiden von gewalt und durch verwahrlosung
die babys und kinder fühlen sich
schuldig, weil nicht liebevoll ihre natürlichen bedürfnisse erfüllt
wurden
der Patient, der therapiewillig und
krankheitseinsichtig ist und selbsttherapie machen will im
therapieraum, aber kein therapieraum da ist, dieser Patient ist
unschuldig
aber der Patient fühlt sich schuldig,
weil kein therapieraum da ist und weil er mit psychopharmaka
misshandelt wird
man muss seine irrationalen
hartnäckigen schuldgefühle ausräumen und sich sagen: ich darf
Kinderrechte haben, ich darf Patientenrechte haben, ich habe anrecht
und anspruch, dass meine eltern mir meine bedürfnisse alle erfüllen
und mich nicht misshandeln dürfen
denn meine eltern setzten mich auf die
welt, darum sind meine eltern mir was schuldig
ich habe mich als kind nicht selbst auf
die welt gesetzt, darum darf ich kinderrechte haben
das haben mir meine eltern mit der
zeugung meiner person mir irgendwie versprochen und sie versprachen
mir, dass alles in ordnung ist und sein wird
der Patient bezahlt durch
krankenkassenbeiträge den Lohn des Arztes und des Therapeuten über
die Krankenkasse, darum darf der Patient ein Recht auf
Patientenrechte haben und auf Gesundheit hoffen, dass er einen
therapieraum bekommt und nicht mit psychopharmaka misshandelt wird
das ist exkulpieren, sich frei sprechen
von schuld
wenn man sexuelle übergriffe machte,
muss man die ursache sehen und verstehen, was zum sexuellen übergriff
führte, meist ist es durch erleiden von gewalt, wo man sich nicht
werden konnte, darum sollte das opfer eine entschuldigung bekommen,
dafür dass es zum opfer von sexuellen missbrauch und übergriff
wurde, der täter oder täterin muss wissen, dass seine neigung daher
kommt, weil er selbst gewalt erlitt, wo er sich nicht wehren konnte
man versucht leider den patienten mit
psychopharmaka zum brandstifter zu machen, der patient ist absolut
unschuldig
du bist absolut unschuldig, wenn du
seit 1992 auf der suche nach therapieraum bist und therapiewillig und
krankheitseinsichtig bist, egal, was andere personen aus dir machen
wollen, egal, was andere personen in dir sehen wollen, du bist
absolut unschuldig, selbst dann, wenn du ein haus angezündet hast,
das kommt nur durch den kriminellen psychiater, der dich misshandelte
mit psychopharmaka, sodass du ein haus anzündetest
in der therapie geht es darum, dass du
dich exkulpierst
du darfst in der therapie für deine
kindheit der sieger und gewinner sein und deine berechtigte wut
haben, für das leid, dass du erlitten hast und die fehler, die du
als erwachsener machtest dich dafür zu entschuldigen und
Verantwortung für dein verhalten übernimmst
das ist therapie und das ist heilung
und das möglichst im therapieraum
Zur Stärkung braucht du diese
Kinderrechte, die deine Legitimation für dein denken, für dein
fühlen und für dein Verhalten ist, damit du dich von Schuld frei
sprechen kannst, damit du dich exkulpieren kannst
Kinderrechte
RESOLUTION
DER GENERALVERSAMMLUNG UNO
– Vollversammlung
1959
verabschiedet
am 29.
November 1959
1386
(XIV). „Erklärung
der Rechte des Kindes“.
Präambel:
Da
die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die
Grundrechte des Menschen und an Würde und Wert der menschlichen
Persönlichkeit erneut bekräftigt und beschlossen haben, den
sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer
Freiheit zu fördern; da die Vereinten Nationen in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, dass jeder Mensch
Anspruch auf die darin verkündeten Rechte und Freiheiten hat, ohne
irgendeine Unterscheidung wie etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht,
Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler
oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen; da das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und
geistigen Reife besonderen Schutz und besonderer Fürsorge,
einschließlich eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach
der Geburt bedarf; da die Notwendigkeit solcher besonderen
Schutzmaßnahmen in der Genfer Erklärung der Rechte des Kindes von
1924 ausgesprochen und in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte sowie in den Satzungen der mit dem Wohl des Kindes
befassten Sonderorganisationen und anderen internationalen
Organisationen anerkannt worden ist; da die Menschheit dem Kind das
Beste schuldet, das sie zu geben hat, verkündet die
Generalversammlung die vorliegende Erklärung der Rechte des Kindes
mit dem Ziel, dass es eine glückliche Kindheit haben und zu seinem
eigenen Nutzen und zum Nutzen der Gesellschaft die hierin
aufgeführten Rechte und Freiheiten genießen möge, und fordert
Eltern, Männer und Frauen als Einzelpersonen sowie
Wohlfahrtsverbände, Kommunalbehörden und nationale Regierungen auf,
diese Rechte anzu-erkennen und sich durch im Einklang mit den
nachstehenden Grundsätzen schrittweise zu treffende gesetzgeberische
und andere Maßnahmen für die Einhaltung dieser Rechte einzusetzen:
1386 (XIV)2
Artikel 1:
Das
Kind genießt alle in dieser Erklärung aufgeführten Rechte. Alle
Kinder ohne jede Ausnahme haben ohne Unterschied oder Diskriminierung
auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der
Religion, der politischen oder sozialen Herkunft, des Eigentums, der
Geburt oder der sonstigen Umstände, die in der eigenen Person oder
in der Familie begründet sind, Anspruch auf diese Rechte.
Artikel
2:
Das
Kind genießt beson-deren Schutz und erhält kraft Gesetzes oder
durch andere Mittel Chancen und Erleichterungen, so dass es sich
körperlich, geistig, moralisch, seelisch und gesellschaftlich gesund
und normal in Freiheit und Würde entwickeln kann. Bei der Einführung
von Gesetzen zu diesem Zweck sind die Interessen des Kindes
ausschlaggebend.
Artikel
3:
Das
Kind hat von Geburt an Anspruch auf einen Namen und eine
Staatsangehörigkeit.
Artikel
4:
Das
Kind genießt die Leistungen der sozialen Sicherheit. Es hat einen
Anspruch darauf, gesund aufzuwachsen und sich zu entwickeln; zu
diesem Zweck erhalten sowohl das Kind als auch seine Mutter besondere
Fürsorge und besonderen Schutz einschließlich einer angemessenen
Betreuung vor und nach der Geburt. Das Kind hat ein Recht auf
angemessene Ernährung, Unterbringung, Erholung und ärztliche
Betreuung.
Artikel
5:
Das
Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die
besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge, die seine besondere
Lage erfordert.
Artikel
6:
Das
Kind braucht zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner
Persönlichkeit Liebe und Verständnis. Es wächst, soweit irgendwie
möglich, in der Obhut und unter der Verantwortung seiner Eltern, auf
jeden Fall aber in einem Klima der Zuneigung und der moralischen und
materiellen Sicherheit auf; ein Kleinkind darf – außer in
außergewöhnlichen Umständen – nicht von seiner Mutter getrennt
werden. Die Gesellschaft und die öffentlichen Stellen haben die
Pflicht, Kindern, die keine Familie haben, und Kindern ohne
ausreichenden Lebensunterhalt besondere Fürsorge zuzuwenden.
Staatliche Geldleistungen und andere Unterhaltshilfen für Kinder aus
kinderreichen Familien sind wünschenswert.
Artikel
7:
Das
Kind hat Anspruch auf unentgeltliche Pflichtunterrichtung, zumindest
in der Elementarstufe. Ihm wird eine Erziehung zuteil, die seine
allgemeine Bildung fördert und es auf der Grundlage der
Chancengleichheit in die Lage versetzt, seine Fähigkeiten, sein
persönliches Urteilsvermögen, seinen Sinn für moralische und
soziale Verantwortung zu entwickeln und ein nützliches Glied der
Gesellschaft zu werden. Die Interessen des Kindes sind die
Richtschnur für alle, die für seine Erziehung und Anleitung
verantwortlich sind; diese Verantwortung liegt in erster Linie bei
den Eltern. Das Kind hat volle Gelegenheit zu Spiel und Erholung, die
den gleichen Zielen wie die Erziehung dienen sollen; die Gesellschaft
und die öffentlichen Stellen bemühen sich, die Durchsetzung dieses
Rechts zu fördern.
Artikel
8:
Das
Kind gehört in jeder Lage zu denen, die zuerst Schutz und Hilfe
erhalten.
Artikel
9:
Das
Kind wird vor allen Formen der Vernachlässigung, Grausamkeit und
Ausbeutung geschützt. Es darf nicht Handelsgegenstand in irgendeiner
Form sein. Das Kind wird vor Erreichung eines angemessenen
Mindestalters nicht zur Arbeit zugelassen; in keinem Fall wird es
veranlasst oder wird ihm erlaubt, einen Beruf oder eine Tätigkeit
auszuüben, die seine Gesund-heit oder Erziehung beeinträchtigen
oder seine körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung hemmen
würden.
Artikel
10:
Das
Kind wird vor Praktiken geschützt, die eine rassische, religiöse
oder andere Form der Diskriminierung fördern können. Es wird
erzogen im Geist der Verständigung, der Toleranz, der Freundschaft
zwischen den Völkern, des Friedens und der weltweiten Brüderlichkeit
sowie im vollen Bewusstsein, dass es seine Kraft und seine
Fähigkeiten in den Dienst an seinen Mitmenschen stellen soll.
link anklicken: https://aksoygedichte.blogspot.com/2020/05/anfang-der-schuld.html
link anklicken:https://aksoygedichte.blogspot.com/2020/05/ordentliche-regeln.html
musik - link anklicken: Luis Fonsi, Demi Lovato - Échame La Culpa (Video Oficial)
der spanische satz im song - Echame La Culpa - heisst vielleicht auf deutsch: Gib mir die Schuld
link anklicken: https://aksoygedichte.blogspot.com/2020/05/legitimation.html
link anklicken: https://aksoygedichte.blogspot.com/2020/05/kriminalitat-kompakt-x.html
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