Erde

Mittwoch, 18. Februar 2026

Kunstfreiheit Art. 5 Abs. 3

              Kunstfreiheit Art. 5 Abs. 3


Bitte schließt und zerstört für immer bundesweit 530 Nervenkliniken bis zu meinem Geburtstag am Montag, dem 06.07.2026 !!!


Da werde ich 53 Jahre alt 


530 Nervenkliniken 


Video Link anklicken: Lieber Sandmann oder Weihnachtsmann 🎅



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Die Kunstfreiheit ist ein in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verankertes Grundrecht, das künstlerische Betätigung (Werkbereich) und Verbreitung (Wirkbereich) vor staatlicher Zensur schützt. Sie ist vorbehaltlos gewährleistet, findet ihre Grenzen jedoch im kollidierenden Verfassungsrecht (z. B. Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte). Sie umfasst traditionelle Kunst sowie moderne Ausdrucksformen.
Wesentliche Aspekte der Kunstfreiheit:
  • Verfassungsrang: Artikel 5, Absatz 3 Satz 1 GG garantiert: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei".
  • Schutzbereiche:
    • Werkbereich: Der schöpferische Vorgang, bei dem Eindrücke und Erfahrungen des Künstlers durch ein Medium zur Geltung kommen.
    • Wirkbereich: Die Präsentation, Vermittlung und Verbreitung des Kunstwerks, um es dem Publikum zugänglich zu machen.
  • Keine Zensur: Der Staat darf nicht als "Kunstrichter" fungieren und künstlerische Inhalte zensieren.
  • Schranken: Da die Kunstfreiheit "vorbehaltlos" ist, kann sie nicht durch einfache Gesetze eingeschränkt werden. Grenzen ergeben sich nur durch kollidierendes Verfassungsrecht (z.B. Schutz der Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte oder strafrechtliche Relevanz wie Volksverhetzung).
  • Förderung: Es besteht kein direkter Anspruch auf staatliche Förderung, jedoch muss eine staatliche Förderung neutral erfolgen.
  • Kunstbegriff: Aufgrund der Offenheit des Kunstbegriffs nutzt das Bundesverfassungsgericht formale, materielle und offene Kunstbegriffe, die vielfältige Ausdrucksformen (Malerei, Musik, Aktionskunst, Graffiti) abdecken.
Die Kunstfreiheit gilt als ein Grundpfeiler der demokratischen Kultur in Deutschland.

Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Sie ist ohne Einschränkung durch Gesetze garantiert und gilt als Indikator fü...
Deutscher Kulturrat







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