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Samstag, 7. Februar 2026

1995 Großer Lauschangriff 

               1995 Großer Lauschangriff 


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trat 1995 als Bundesjustizministerin zurück, aus Protest gegen die Zustimmung ihrer Partei, der FDP, zum sogenannten „Großen Lauschangriff“. Sie lehnte die akustische Wohnraumüberwachung durch Polizei und Staatsanwaltschaft vehement ab. Später führte sie erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz an.
Wichtige Fakten zum Zusammenhang:
  • Rücktritt 1995: Nach dem Votum der FDP-Mitgliederbefragung für den Großen Lauschangriff erklärte sie ihren sofortigen Rücktritt.
  • Gesetzesbeschluss 1998: Trotz ihrer Proteste wurde der Große Lauschangriff am 16. Januar 1998 mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Teilen der SPD beschlossen.
  • Verfassungsklage: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger klagte gemeinsam mit weiteren FDP-Politikern (wie Gerhart Baum) vor dem Bundesverfassungsgericht.
  • Urteil 2004: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz im März 2004 zwar nicht für grundgesetzwidrig, aber viele Ausführungsbestimmungen wurden annulliert und die Anforderungen massiv verschärft.
  • Motivation: Für Leutheusser-Schnarrenberger war der Lauschangriff eine tiefgreifende Verletzung der Privatsphäre und des Grundgesetzes.
Der Große Lauschangriff bezeichnet das heimliche Abhören und Aufzeichnen nicht öffentlich gesprochener Worte in Privatwohnungen, welches durch Richterbeschluss legitimiert wurde.

03.12.1995 — Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wird ihren sofortigen Rücktritt erklären, wenn die laufende Mitgliederbefragung ein Votum für de...
Spiegel






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