Hygienekontrolle im Pflegeheim !!!
Eine Hygienekontrolle im Pflegeheim dient dem Schutz der oft abwehrgeschwächten Bewohnerinnen und Bewohner vor Infektionskrankheiten. Die rechtliche Grundlage bilden das Infektionsschutzgesetz (IfSG, insb. §§ 35, 36), das Heimgesetz bzw. die jeweiligen Landesheimgesetze sowie die Empfehlungen der KRINKO am Robert Koch-Institut (RKI).
Die wichtigsten Akteure, der Ablauf und die Prüfbereiche im Überblick:
Wer kontrolliert die Hygiene?
- Das Gesundheitsamt: Überwacht die Infektionshygiene im Rahmen der behördlichen Aufsicht (§ 35 IfSG). Die Begehungen können angemeldet oder unangemeldet stattfinden.
- Der Medizinische Dienst (MD): Prüft die Pflegeeinrichtungen im Rahmen der jährlichen Qualitätsprüfungen. Hygienemängel fließen direkt in die Qualitätsbewertung ein.
- Die Heimaufsicht (FQA): Kontrolliert die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Vorgaben der Bundesländer, oft in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.
- Die Lebensmittelüberwachung: Kontrolliert separat die Küche und die Verpflegung (nicht das Gesundheitsamt).
- Hygieneplan und Checklisten: Es muss ein aktueller, einrichtungsspezifischer Hygieneplan vorliegen. Prüfer kontrollieren intensiv, ob dieser alle 24 Monate aktualisiert wurde und ob interne Hygiene-Checklisten lückenlos geführt sind.
- Mitarbeiterschulungen: Nachweise über regelmäßige Belehrungen des Personals nach § 43 IfSG und allgemeine Hygieneschulungen.
- Händehygiene und Schutzkleidung: Korrekte Ausstattung mit Desinfektionsmittelspendern sowie die Verfügbarkeit und Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Schürzen, Kittel).
- Pflege- und Medizinprodukte: Fachgerechte Aufbereitung von Pflegehilfsmitteln, sachgerechter Umgang mit Verbandsmaterialien und aseptischen Tätigkeiten (z.B. Injektionen).
- Wohn- und Gemeinschaftsbereiche: Sauberkeit und korrekte Wischdesinfektion von patientennahen Flächen.
- Wäsche und Abfall: Einhaltung des Sack-in-Sack-Verfahrens bei infektiösem Abfall sowie die hygienische Aufbereitung und Trennung von Schmutz- und Reinwäsche.
Konsequenzen bei Mängeln
Werden bei einer Kontrolle Mängel festgestellt, wird ein Begehungsbericht mit Fristen zur Mängelbeseitigung ausgestellt. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Hygienepflichten können ordnungsrechtliche Konsequenzen, Bußgelder, Kürzungen der Pflegevergütung oder im Extremfall den Entzug des Versorgungsvertrags nach sich ziehen.
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