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Mittwoch, 12. August 2026

Der Zwang im Islam !!!

                   Der Zwang im Islam !!!


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Niemand kann sich die eigenen Eltern aussuchen und niemand kann sich aussuchen, in welche Familie man hinein geboren wird 


Ob Eltern religiös verseucht sind, ob die eigenen Eltern Christen, Moslems oder Juden sind, ... kein Kind konnte sich die eigenen Eltern aussuchen 


Moslems zwingen ihre eigenen Kinder zum Ramadan (Fasten)


Die Kinder von Moslems werden zur Beschneidung gezwungen 


Die Religionsgemeinschaft macht Jagd auf Kinder von Moslems, wo die Kinder nicht religiös sind und auch nicht sein wollen 


Man wird als Kind ungefragt mit in die Moschee genommen zum beten, auch, wenn das Kind nicht in die Moschee will 


Das Kind wird ungefragt dazu gebracht, zur Koranschule zu gehen 


Den Eltern sind die Babyrechte und Kinderrechte scheiß egal 


Die moslemischen Eltern kümmern sich kaum um ihre eigenen Kinder und erklären dem Kind nie etwas und reden auch nicht mit ihren eigenen Kindern 


Die Eltern sind Seelisch Blind, obwohl sie doch sehen können und dennoch sehen sie nicht ihr eigenes Kind als echten Menschen und von Charakter und Persönlichkeit von ihren eigenen Kindern wollen die Eltern auch nichts wissen 


Die Eltern betrachten ihr eigenes Kind als lästig und als Stress 


Die Eltern bringen ihre eigene Tochter dazu, Kopftuch zu tragen 


Die Eltern sind sexuell verklemmt und prüde 


Weil die Eltern selbst einst unter moslemischen Eltern groß wurden 


Jede Religion führt dazu, dass man Verantwortung verleugnet 


Darf man zwingen, dass Menschen Moslems werden sollen und wenn sie es nicht werden wollen, dann als Ungläubige zu verfolgen und zu ermorden, was sagt der Koran dazu ???


Der Koran enthält kein Gebot, Menschen gewaltsam zum Islam zu zwingen, noch fordert er die pauschale Tötung oder Verfolgung aller Ungläubigen.
Das Verbot von Zwang im Glauben
Der Koran formuliert im bekannten Vers Sure 2, Vers 256 das Prinzip: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“. Der rechte Weg sei vom Irrweg klar unterschieden. Der Glaube gilt in der islamischen Theologie als eine persönliche Herzensüberzeugung, die freiwillig erfolgen muss und durch Zwang ihren Wert verliert.
Umgang mit Andersgläubigen und Verträge
  • Gerechtigkeit und Güte: Der Koran unterscheidet zwischen friedlichen Nichtmuslimen und solchen, die Muslime angreifen. In Sure 60, Vers 8 heißt es, dass Gott es den Muslimen nicht verbietet, gegenüber denen, die sie nicht des Glaubens wegen bekämpft und vertrieben haben, gütig und gerecht zu handeln.
  • Kriegskontexte: Passagen, die zur Härte oder zum Kampf aufrufen (wie die sogenannten „Schwertverse“, z. B. Sure 9, Vers 5), beziehen sich nach klassischer und historischer Auslegung auf konkrete kriegerische Konflikte, Vertragsbrüche und die Vertreibung der Muslime durch die heidnischen Stämme von Mekka zur Zeit des Propheten Mohammed. Sie stellen keine allgemeine Tötungslizenz für Andersgläubige dar.
Unterschiedliche Auslegungen
In der Islamwissenschaft und der islamischen Theologie gibt es verschiedene Debatten darüber, wie manche Verse im historischen Kontext zu verstehen sind. Einige klassische Gelehrte argumentierten historisch mit dem Konzept der Abrogation (Aufhebung), wonach friedliche Toleranzverse durch spätere Konfliktverse überlagert worden seien. Die Mehrheit moderner und traditioneller Gelehrter betont jedoch, dass der Koran den Schutz von Leben (sofern keine kriegerische Aggression vorliegt) und die Religionsfreiheit als Grundsatz festlegt.






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