Versammlungsrecht, Schutzauftrag - Paragraph 8
Versammlungsrecht, Schutzauftrag - Paragraph 8
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"Paragraph 8" bezieht sich je nach Gesetz auf unterschiedliche Themen, z. B. auf das Versammlungsrecht (Art. 8 GG), den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger (§ 8 BGB) oder die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 SGB VIII). Da es keinen universellen "Paragraph 8" gibt, muss das spezifische Gesetz (z. B. Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbuch) genannt werden, um die Bedeutung zu klären
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Beispiele für verschiedene "Paragraph 8"
- Grundgesetz (GG), Art. 8: Recht auf friedliche und waffenlose Versammlung.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 8: Wohnsitz minderjähriger oder geschäftsunfähiger Personen.
- Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), § 8: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen der Jugendhilfe.
- Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), § 8a: Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung.
- Strafgesetzbuch (StGB), § 8: Zeitpunkt der Tatbegehung.
- Arbeitszeitgesetz / Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Begrenzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit für Jugendliche.
Um eine genaue Antwort zu erhalten, geben Sie bitte an, auf welches Gesetz Sie sich beziehen.
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