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Mittwoch, 21. Januar 2026

Abtreibungsgesetz - Paragraph 218

        Abtreibungsgesetz - Paragraph 218


Abtreibungsgesetz - Paragraph 218


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Der Paragraph 218 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 218 StGB) regelt den Schwangerschaftsabbruch, der grundsätzlich als rechtswidrig gilt und strafbar ist, jedoch unter bestimmten Bedingungen (Beratung, Frist von 12 Wochen) straffrei bleibt, sowie bei medizinischer oder kriminologischer Indikation; aktuell gibt es eine Debatte über eine Reform zur Legalisierung in den ersten Wochen, da der Paragraph als veraltet und stigmatisierend empfunden wird
.
 
Grundprinzipien des § 218 StGB
  • Grundsätzliche Strafbarkeit: Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich rechtswidrig und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
  • Straffreiheit: Ein Abbruch bleibt straffrei, wenn er innerhalb der ersten 12 Wochen (ab der letzten Regelblutung) nach einer vorgeschriebenen, staatlich anerkannten Beratung erfolgt und eine Bescheinigung vorgelegt wird.
  • Ausnahmen: Auch bei Vergewaltigung (kriminologische Indikation) oder bei Gefahr für die körperliche/seelische Gesundheit der Schwangeren (medizinische Indikation) bleibt der Abbruch straffrei.
  • Rechtfertigung: Die Regelung basiert auf dem Verfassungsauftrag, sowohl das Leben der Schwangeren als auch das ungeborene Leben zu schützen, wie es das Bundesverfassungsgericht 1993 festgelegt hat. 
Aktuelle Diskussion und Reformbestrebungen
  • Kritik: Viele Organisationen und Politiker kritisieren den Paragraphen als veraltet, patriarchalisch und stigmatisierend, da er Schwangere kriminalisiert und zu einer "Grauzone" führt.
  • Forderung: Es gibt Bestrebungen, insbesondere in den ersten Wochen, den Abbruch zu legalisieren und die Beratung freiwillig zu gestalten, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern.
  • Politische Initiative: Politiker verschiedener Parteien haben Anträge eingebracht, um den § 218 zu streichen oder zu reformieren, was eine erneute gesellschaftliche und politische Debatte auslöste. 
§ 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) regelt den Schwangerschaftsabbruch. Wer eine Schwangerschaft abbricht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren o...
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