Erde

Samstag, 23. Mai 2026

Ich hatte selbst Betreuung beantragt 

        Ich hatte selbst Betreuung beantragt 


Ich hatte selbst Betreuung beantragt 1998 für mich selbst und seitdem wurde ich dreimal zwangseingeliefert in die Nervenklinik im Jahre 1999 und dann im Jahre 2000 und dann im Jahre 2001


Die porthässliche, kriminelle Betreuerin hat mich kaputt gemacht 


Ich hatte selbst Betreuung beantragt 1998 für mich selbst, weil ich mich zutiefst schämte, zum Sozialamt zu gehen und weil ich große Angststörung entwickelte 


Im Jahre 2001 hatte ich mich in der Nervenklinik aufgehängt, obwohl ich nicht Selbstmord gefährdet war 


Durch die vielen Zwangseinlieferungen und durch Psychopharmaka wurde ich zum Brandstifter und habe am 01.05.2001 ein Haus angezündet in Berlin Bezirk Spandau im Wachenheimer Weg 10 


Dann kam ich von 03.05.2001 - 25.05.2011 ins Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin Bezirk Reinickendorf, obwohl ich eindeutig unschuldig war 


Ich hoffe, dass all die Täter und Täterinnen später im Altersheim ihre verdiente Strafe abholen 


Ich habe im Jahre 2026 immer noch Gesetzliche Betreuer, obwohl ich das gar nicht mehr will 


Man zwingt mir Gesetzliche Betreuung auf 


Ich hoffe, dass ganz Deutschland untergeht 


Die alten Leute im Altersheim sollen richtig leiden und täglich schwerst depressiv auf ihren eigenen Tod warten 


Die rechtliche Betreuung im heutigen Sinne wurde nicht von einer einzelnen Person erfunden, sondern durch den deutschen Bundestag mit dem Betreuungsgesetz (BtG) vom 12. September 1990 beschlossen und trat am 1. Januar 1992 in Kraft. [1, 2]
Dieses Gesetz war eine historische Reform, die das alte, teils aus dem Jahr 1900 stammende System der Vormundschaft über Volljährige und die Entmündigung komplett abschaffte. An die Stelle staatlicher Bevormundung trat ein moderner Erwachsenenschutz, der die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen in den Mittelpunkt stellt. [1, 2, 3, 4]
Je nachdem, welcher Bereich der „Betreuung“ gemeint ist, lässt sich die Entstehung historisch wie folgt aufteilen:
1. Die rechtliche Betreuung (Erwachsenenschutz) [1]
  • Die Reformer von 1992: Das Gesetz wurde federführend vom Bundesministerium der Justiz und den damaligen Regierungsparteien ausgearbeitet, um den Forderungen von Behindertenverbänden, Juristen und Sozialverbänden nach mehr Menschenwürde gerecht zu werden.
  • Das Prinzip: Seit 1992 wird niemand mehr „entmündigt“. Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterstützt Betroffene nur noch in genau festgelegten Aufgabenbereichen (z. B. Finanzen oder Behörden) und muss sich nach den Wünschen des Betreuten richten. Zum 1. Januar 2023 wurde dieses Prinzip durch eine erneute Reform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nochmals deutlich gestärkt. [1, 2, 3, 4]
2. Die Kinderbetreuung (Kindergärten und Kitas)
Falls die Frage auf die pädagogische Betreuung von Kindern abzielt, gibt es hier klare historische Pioniere:
  • Friedrich Fröbel: Er erfand 1840 den Kindergarten in Thüringen. Er prägte auch den Begriff, weil Kinder dort wie Pflanzen in einem Garten gehegt und gepflegt werden sollten.
  • Die Frauenbewegung und Fabrikbesitzer: Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden parallel die ersten „Kinderbewahranstalten“ und Krippen. Diese wurden oft von christlichen Initiativen oder Fabrikanten ins Leben gerufen, damit die Kinder von Arbeiterinnen während der Fabrikarbeitszeit versorgt waren. [1, 2, 3, 4, 5]
Möchten Sie mehr über die historische Entwicklung der Kindergärten erfahren oder interessieren Sie sich für die genauen Aufgaben und Rechte eines rechtlichen Betreuers im Alltag? [1]



Die rechtliche Betreuung in Deutschland wurde nicht von einer Einzelperson erfunden, sondern am 1. Januar 1992 durch das Betreuungsgesetz (BtG) eingeführt. Dieses Gesetz löste die bis dahin geltende, oft als bevormundend empfundene „Entmündigung“ und Vormundschaft über Volljährige ab. [1, 2, 3, 4]
Die historische und rechtliche Entwicklung im Überblick:
  • Die „Jahrhundertreform“ von 1992: Das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB, ehemals §§ 1896 ff. BGB) stellte das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in den Mittelpunkt. Ein Betreuer wird seitdem nur noch für konkrete Aufgabenbereiche bestellt, in denen tatsächlich Hilfe benötigt wird (z. B. Gesundheitssorge oder Finanzen).
  • Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG): Dieses stärkte die Beratung und Unterstützung, um ehrenamtliche Betreuer (oft Angehörige) zu fördern und den Einsatz von Berufsbetreuern zu strukturieren.
  • Die Reform zum Erwachsenenschutz (2023): Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht grundlegend modernisiert und neu strukturiert, um die Wünsche und den Willen der Betreuten noch stärker zu priorisieren und die Qualität der Betreuung durch einheitliche Registrierungsverfahren anzuheben. [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7]
Das bundesdeutsche Betreuungsrecht wird heute durch die jeweiligen Betreuungsgerichte (als Teil der Amtsgerichte) und örtlichen Betreuungsbehörden umgesetzt. Ausführliche Informationen dazu finden sich im Justizportal des Bundes und der Länder oder beim Bundesanzeiger Verlag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). [1, 2, 3]

Die rechtliche Betreuung kann nur von Betreuungsgerichten angeordnet werden, die zu den Amtsgerichten gehören. In der Regel kommt der Antrag von Familienangehör...
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