Recht haben und Gerechtigkeit !!!
recht haben und recht bekommen sind zweierlei
Das Sprichwort „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“ bedeutet, dass man im Recht sein kann, aber vor einem Gericht trotzdem nicht Recht zugesprochen bekommt. Wie im Redensarten-Index beschrieben, drückt diese Redewendung aus, dass der Ausgang eines Rechtsstreits oft ungewiss ist.
Warum sind Recht haben und Recht bekommen verschieden?
- Fehlende Beweise: Wer im Streitfall keine Dokumente, Verträge oder Zeugen hat, kann seine Version vor Gericht nicht beweisen. Mündliche Absprachen reichen oft nicht aus.
- Auslegungsspielraum: Gesetze sind nicht immer starr. Richter müssen den Text im Einzelfall interpretieren, wodurch es einen Entscheidungsspielraum gibt.
- Kosten und Risiko: Ein Gerichtsverfahren kostet Geld und Zeit. Manchmal scheitert die Gerechtigkeit daran, dass sich eine Partei den Anwalt oder das Prozessrisiko nicht leisten kann.
Warum sagt man oft, dass es dem Gericht nicht um Gerechtigkeit geht ???
Vor Gericht bekommt man oft kein Gefühl von Gerechtigkeit, sondern ein formelles Urteil, weil die Justiz an bestehende Gesetze gebunden ist, die das individuelle moralische Empfinden nicht immer abbilden.
Der Satz „Vor Gericht bekommt man Recht, keine Gerechtigkeit“ beschreibt einen fundamentalen Unterschied zwischen dem, was das Gesetz vorschreibt, und dem, was Menschen als fair empfinden.
Warum Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen
- Bindung an Gesetze: Richter müssen sich strikt an das geschriebene Gesetz halten. Wenn ein Gesetz starr oder unvollkommen ist, müssen sie es trotzdem anwenden – selbst wenn ein Fall dadurch ungerecht erscheint.
- Subjektivität von Gerechtigkeit: Was moralisch „gerecht“ ist, sieht jeder Mensch anders. Das Gesetz hingegen braucht klare, allgemeingültige Regeln, um für alle Menschen im Staat gleich zu gelten.
- Verfahrensregeln und Beweise: Ein Gericht entscheidet nach Beweislage und strengen Verfahrensregeln. Wenn die Wahrheit nicht bewiesen werden kann oder ein formaler Fehler passiert, gewinnt rechtlich die Seite, die Beweise hat – nicht unbedingt die, die moralisch im Recht ist.
- Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“: Im Strafrecht schützt dieser wichtige Grundsatz Unschuldige vor staatlicher Willkür. Er führt aber oft dazu, dass Täter freigesprochen werden müssen, weil die Beweise nicht reichen. Opfer empfinden das dann als tiefe Ungerechtigkeit.
- Rechtssicherheit geht vor: Der Staat garantiert Rechtssicherheit, damit Regeln vorhersehbar sind. Das bedeutet manchmal, dass Härte oder Ungerechtigkeit in Einzelfällen in Kauf genommen wird, damit das System als Ganzes funktioniert.
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