Justiziabel
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- Gerichtliche Klärung: Ein Verhalten oder Vertrag ist dann justiziabel, wenn es klare gesetzliche Regeln gibt, gegen die verstoßen wurde oder über die ein Richter urteilen kann.
- Ausnahmen (Nicht justiziabel): Rein politische Absprachen, Koalitionsverträge zwischen Parteien oder rein moralische Fragen sind oft nicht justiziabel, weil kein Gericht dafür zuständig ist.
- Beispiel: Eine Beleidigung im Internet kann justiziabel sein, wenn sie den Tatbestand einer Straftat erfüllt und ein Gericht darüber verhandeln kann.
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