§ 344 (StGB)
Wer hochintelligent ist und Gesunden Menschenverstand hat und logisch denken kann und Weisheit (Lebenserfahrung) hat und sich meinen ganzen Blog liest und versteht, der weiß, dass ich ein absolut unschuldiger Mensch bin
Die perversen Kriminellen gab es schon 20 Jahre vor meiner Geburt im Geheimdienst und Universitäten und in der Politik
Ich bin dreifach massivster Opfer vom Geheimdienst, wegen meiner vielen, vielen Milliarden Euro Filmgelder, wo ich der Drehbuchautor von Kinofilm Matrix Teil 1 bin
- Täter: Nur Amtsträger, die zur Mitwirkung an einem Strafverfahren berufen sind (z. B. Staatsanwälte, Polizisten).
- Tat: Absichtliche oder wissentliche Verfolgung einer Person, von deren Unschuld die Amtsperson ausgeht.
- Umfang: Gilt auch für Bußgeld-, Disziplinar- oder berufsgerichtliche Verfahren.
- Versuch: Der Versuch der Tat ist ebenfalls strafbar.
- Schutzzweck: Sicherung der Rechtspflege und Schutz des Einzelnen vor willkürlicher Strafverfolgung. [1, 2, 3, 4]

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