Ich hatte selbst Betreuung beantragt
Ich hatte selbst Betreuung beantragt 1998 für mich selbst und seitdem wurde ich dreimal zwangseingeliefert in die Nervenklinik im Jahre 1999 und dann im Jahre 2000 und dann im Jahre 2001
Die porthässliche, kriminelle Betreuerin hat mich kaputt gemacht
Ich hatte selbst Betreuung beantragt 1998 für mich selbst, weil ich mich zutiefst schämte, zum Sozialamt zu gehen und weil ich große Angststörung entwickelte
Im Jahre 2001 hatte ich mich in der Nervenklinik aufgehängt, obwohl ich nicht Selbstmord gefährdet war
Durch die vielen Zwangseinlieferungen und durch Psychopharmaka wurde ich zum Brandstifter und habe am 01.05.2001 ein Haus angezündet in Berlin Bezirk Spandau im Wachenheimer Weg 10
Dann kam ich von 03.05.2001 - 25.05.2011 ins Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin Bezirk Reinickendorf, obwohl ich eindeutig unschuldig war
Ich hoffe, dass all die Täter und Täterinnen später im Altersheim ihre verdiente Strafe abholen
Ich habe im Jahre 2026 immer noch Gesetzliche Betreuer, obwohl ich das gar nicht mehr will
Man zwingt mir Gesetzliche Betreuung auf
Ich hoffe, dass ganz Deutschland untergeht
Die alten Leute im Altersheim sollen richtig leiden und täglich schwerst depressiv auf ihren eigenen Tod warten
- Die Reformer von 1992: Das Gesetz wurde federführend vom Bundesministerium der Justiz und den damaligen Regierungsparteien ausgearbeitet, um den Forderungen von Behindertenverbänden, Juristen und Sozialverbänden nach mehr Menschenwürde gerecht zu werden.
- Das Prinzip: Seit 1992 wird niemand mehr „entmündigt“. Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterstützt Betroffene nur noch in genau festgelegten Aufgabenbereichen (z. B. Finanzen oder Behörden) und muss sich nach den Wünschen des Betreuten richten. Zum 1. Januar 2023 wurde dieses Prinzip durch eine erneute Reform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nochmals deutlich gestärkt. [1, 2, 3, 4]
- Friedrich Fröbel: Er erfand 1840 den Kindergarten in Thüringen. Er prägte auch den Begriff, weil Kinder dort wie Pflanzen in einem Garten gehegt und gepflegt werden sollten.
- Die Frauenbewegung und Fabrikbesitzer: Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden parallel die ersten „Kinderbewahranstalten“ und Krippen. Diese wurden oft von christlichen Initiativen oder Fabrikanten ins Leben gerufen, damit die Kinder von Arbeiterinnen während der Fabrikarbeitszeit versorgt waren. [1, 2, 3, 4, 5]
- Die „Jahrhundertreform“ von 1992: Das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB, ehemals §§ 1896 ff. BGB) stellte das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in den Mittelpunkt. Ein Betreuer wird seitdem nur noch für konkrete Aufgabenbereiche bestellt, in denen tatsächlich Hilfe benötigt wird (z. B. Gesundheitssorge oder Finanzen).
- Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG): Dieses stärkte die Beratung und Unterstützung, um ehrenamtliche Betreuer (oft Angehörige) zu fördern und den Einsatz von Berufsbetreuern zu strukturieren.
- Die Reform zum Erwachsenenschutz (2023): Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht grundlegend modernisiert und neu strukturiert, um die Wünsche und den Willen der Betreuten noch stärker zu priorisieren und die Qualität der Betreuung durch einheitliche Registrierungsverfahren anzuheben. [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7]
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