Erde

Mittwoch, 21. Oktober 2026

Welche Stiftung könnte mir helfen, dass ich ein geschützten Therapieraum kostenlos bekomme, der speziell schallisoliert und gepolstert ist ???

 Welche Stiftungen können mir helfen ???


Seit 1992 - 2026 warte und suche ich einen geschützten Therapieraum, der speziell schallisoliert und gepolstert ist 


Ich habe bei Krankenkasse Barmer vor 28 Jahren um Hilfe in Form eines geschützten Therapieraums gebeten, der speziell schallisoliert und gepolstert ist 


Aber die Krankenkasse Barmer hat mir nie geholfen 


Welche Stiftungen können mir helfen ???


Welche Stiftung könnte mir helfen, dass ich ein geschützten Therapieraum kostenlos bekomme, der speziell schallisoliert und gepolstert ist ???


Für die kostenlose Bereitstellung oder den kompletten Umbau eines privaten, schallisolierten und gepolsterten Therapieraums (oft auch als „Time-Out-Raum“ oder Snoezelenraum bezeichnet) gibt es keine spezielle Stiftung, die solche Räume standardmäßig an Einzelpersonen verschenkt.
Stiftungen fördern in diesem Bereich fast ausschließlich Einrichtungen und gemeinnützige Träger (wie Heime, Werkstätten oder Kitas), da der Einbau baulicher Schutzmaßnahmen extrem teuer ist. Es gibt jedoch über Umwege Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung oder Zugang zu solchen Räumen zu erhalten
1. Stiftungen für Einzelfallhilfe (Finanzielle Zuschüsse)
Wenn ein solcher Raum nachweislich für eine Person mit schwerer Behinderung, Autismus oder psychischer Erkrankung zu Hause medizinisch/therapeutisch notwendig ist, können Sie bei Stiftungen für Einzelfallhilfe einen Antrag auf Zuschuss zu den Umbaukosten stellen. Wichtig: Diese Stiftungen zahlen fast nie den vollen Betrag, sondern steuern Teilsummen bei
  • Aktion Mensch: Fördert im Bereich „Inklusives Wohnen und Bauen“. Anträge für Einzelpersonen sind streng geregelt; meistens müssen die Anträge über einen Wohlfahrtsverband (z. B. Caritas, Diakonie, Lebenshilfe) eingereicht werden
  • Franz-Beckenbauer-Stiftung: Unterstützt Menschen mit Behinderung oder Personen, die unverschuldet in Not geraten sind, durch finanzielle Einzelfallhilfe
  • Andreas Gärtner-Stiftung: Hilft gezielt Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien bei der Anschaffung von Hilfsmitteln oder therapeutischen Notwendigkeiten
  • Nationale Hilfsstiftungen: Die Hans Rosenthal Stiftung oder regionale Stiftungen (z. B. die Stiftung Antenne Bayern in Bayern) springen bei akuten Notlagen ein
2. Der wichtigere erste Schritt: Gesetzliche Leistungsträger
Bevor Stiftungen überhaupt helfen, verlangen sie den Nachweis, dass die gesetzlichen Stellen eine Kostenübernahme abgelehnt haben. Sie sollten sich daher zuerst an folgende Stellen wenden:
  • Krankenkasse / Pflegekasse: Wenn der gepolsterte Raum zur Vermeidung von Eigen- oder Fremdgefährdung (z. B. bei schwerem Autismus oder Autoaggression) dient, kann dies als „Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ oder als medizinisches Hilfsmittel argumentiert werden
  • Eingliederungshilfe: Das Sozialamt (bzw. der Träger der Eingliederungshilfe) ist für die soziale Teilhabe und heilpädagogische Leistungen zuständig. Hier kann ein Antrag auf Kostenübernahme für die therapeutische Ausstattung gestellt werden
3. Kostenlose Nutzung bestehender Räume
Falls Sie den Raum nicht für Zuhause, sondern für die Durchführung einer Therapie suchen: Viele therapeutische Stiftungen (wie die Kaspar Hauser Stiftung) oder therapeutische Tagesstätten verfügen über schallisolierte, gepolsterte Krisen- und Therapieräume. Im Rahmen einer ambulanten Betreuung oder Tagesstrukturierung können diese oft kostenfrei genutzt werden





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