§ 63 StGB und § 20 StGB
Ich bin wegen Brandstiftung in Berlin Bezirk Spandau im Wachenheimer Weg 10 am 01.05.2001 mit Benzinkanister nach § 63 StGB und § 20 StGB verurteilt worden und ich war von 03.05.2001 - 25.05.2011 im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin Bezirk Reinickendorf im Olbendorfer Weg 70 (ehemalige Karl - Bonhoeffer - Nervenklinik, dass zu einem Maßregelvollzug umgebaut wurde)
Von 20.11.2021 - 28.03.2022 war ich wieder im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin Bezirk Reinickendorf nach § 67 H StGB
ab 20.11.2021 kam ich auf Station 8 A ins Isolierraum zur Aufnahme im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin Bezirk Reinickendorf im Olbendorfer Weg 70 in 13403 Berlin, als ich dort einschlief im Isolierraum und später wiederaufwachte, hatte ich dann sehr, sehr starke Hodenschmerzen, das Personal hat mir im Schlaf die Hoden misshandelt, dann kam ich 24.11.2021 nach oben auf Station 8 BA und war bis zum Montag, dem 28.03.2022 eingesperrt und bin jetzt wieder draussen, der dortige Stationsarzt hieß Herr Schönberg
Nach Paragraph 67 H
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- § 63 Strafgesetzbuch (StGB): Regelt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn jemand schuldunfähig oder vermindert schuldfähig eine Straftat begangen hat und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
- Artikel 63 Grundgesetz (GG): Beschreibt das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten.
- § 63 Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Legt die Pflichten von Beförderungsunternehmern fest, Ausländer nur mit gültigen Reisedokumenten zu befördern.
- § 63 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI): Bezieht sich auf die Berechnung von Rentenentgeltpunkten.
- Demokratie & Sozialstaat: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG).
- Gewaltenteilung & Rechtsstaat: Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Legislative, Exekutive und Judikative sind an die verfassungsmäßige Ordnung sowie Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 2-3 GG).
- Widerstandsrecht: Gegen jeden, der die Ordnung zu beseitigen unternimmt, haben alle Deutschen ein Widerstandsrecht, wenn keine anderen Mittel möglich sind (Art. 20 Abs. 4 GG).
- Ewigkeitsgarantie: Artikel 20 ist durch Art. 79 Abs. 3 GG gegen Änderungen geschützt.
- § 20 StGB (Schuldunfähigkeit): Wer wegen krankhafter seelischer Störung, tiefgreifender Bewusstseinsstörung oder Intelligenzminderung unfähig ist, das Unrecht einer Tat einzusehen, handelt ohne Schuld.
- § 20 SGB V (Prävention): Krankenkassen fördern Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.
- § 20 StVO (Schulbusse): Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Halten von Bussen an Haltestellen.
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